Allgemeine Geschäftsbedingungen
1.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für den Übersetzer nur verbindlich, wenn er sie ausdrücklich anerkannt hat.
2. Umfang des Übersetzungsauftrags
3. Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers
3.2 Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung notwendig sind, hat der Auftraggeber unaufgefordert und rechtzeitig dem Übersetzer zur Verfügung zu stellen (Glossare des Auftraggebers, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen etc.).
3.3 Zur entsprechenden Übersetzung der Abkürzungen ist der Übersetzer nur verpflichtet, wenn der Auftraggeber die vollständige Bedeutung der Abkürzungen mitliefert, es sei denn, es handelt sich um allgemein bekannte Abkürzungen.
3.4 Wenn bei Wörtern mit mehreren Bedeutungen die Bedeutung sich nur aus dem Kontext oder einer Zeichnung ergibt, kann dem Übersetzer keine fehlerhafte Übersetzung angelastet werden, wenn der betreffende Kontext oder die entsprechende Zeichnung nicht mitgeliefert wird.
3.5 Fehler, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Obliegenheiten ergeben, gehen nicht zu Lasten des Übersetzers.
3.6 Der Kunde ist gehalten, die vom Übersetzer angefertigten Texte auf offensichtliche Übertragungsfehler (insbesondere bei Zahlen, Daten und Namen) zu überprüfen, bevor er sie im Geschäftsverkehr verwendet oder veröffentlicht.
3.7 Der Kunde trägt die Verantwortung für erforderliche urheberrechtliche Genehmigungen. Sofern aufgrund von Urheberrechtsverletzungen Ansprüche Dritter gegen den Übersetzer entstehen, ist der Kunde verpflichtet, den Übersetzer gegenüber diesen freizustellen.
5.1 Der Übersetzer haftet bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz.
5.2 Der Übersetzer übernimmt keine Haftung für Übersetzungsfehler, die aus fehlerhaften, unrichtigen, unvollständigen oder nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellten Informationen, Unterlagen oder Terminologiequellen oder aus schlecht lesbaren, fehlerhaften oder unvollständigen Textvorlagen resultieren.
5.3 Der Übersetzer haftet nicht für den Verlust von Dokumenten aufgrund von Feuer, Wasser oder Naturgewalten sowie durch Einbruch oder Diebstahl.
5.4 Der Versand von Texten und Daten durch elektronische Übertragung erfolgt durch den Übersetzer auf Risiko des Kunden. Der Übersetzer haftet nicht für schuldhafte, unvollständige oder durch die elektronische Übertragung verlorengegangene Texte und Daten.
7.2 Der Übersetzer hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich angefallenen und mit dem Auftraggeber abgestimmten Aufwendungen. Der Übersetzer kann bei umfangreichen Übersetzungen den Vorschuss verlangen, der für die Durchführung der Übersetzung objektiv notwendig ist. In begründeten Fällen kann er die Übergabe seiner Arbeit von der vorherigen Zahlung seines vollen Honorars abhängig machen.
7.3 Ist die Höhe des Honorars nicht vereinbart, so ist eine nach Art und Schwierigkeit angemessene und übliche Vergütung geschuldet. Hierbei gelten mindestens die im Gesetz über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen aufgeführten Sätze als angemessen und üblich.
9. Eigentumsrecht und Urheberrecht
9.2 Der Übersetzer behält sich sein Urheberrecht vor.
10.1 Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht.
10.2 Die Wirksamkeit dieser Auftragsbedingungen wird durch die Nichtigkeit und Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt.