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Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Geltungsbereich


1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen Übersetzern und ihren Auftraggebern, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist.


1.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für den Übersetzer nur verbindlich, wenn er sie ausdrücklich anerkannt hat.


2. Umfang des Übersetzungsauftrags


2.1 Die Übersetzung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig ausgeführt. Der Auftraggeber erhält die vertraglich vereinbarte Ausfertigung der Übersetzung.


3. Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers


3.1 Der Auftraggeber hat den Übersetzer rechtzeitig über besondere Ausführungsformen der Übersetzung zu unterrichten (Übersetzung auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, Druckreife, äußere Form der Übersetzung etc.). Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, hat der Auftraggeber dem Übersetzer einen Druckabzug zu überlassen.


3.2 Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung notwendig sind, hat der Auftraggeber unaufgefordert und rechtzeitig dem Übersetzer zur Verfügung zu stellen (Glossare des Auftraggebers, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen etc.).


3.3 Zur entsprechenden Übersetzung der Abkürzungen ist der Übersetzer nur verpflichtet, wenn der Auftraggeber die vollständige Bedeutung der Abkürzungen mitliefert, es sei denn, es handelt sich um allgemein bekannte Abkürzungen.


3.4 Wenn bei Wörtern mit mehreren Bedeutungen die Bedeutung sich nur aus dem Kontext oder einer Zeichnung ergibt, kann dem Übersetzer keine fehlerhafte Übersetzung angelastet werden, wenn der betreffende Kontext oder die entsprechende Zeichnung nicht mitgeliefert wird.


3.5 Fehler, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Obliegenheiten ergeben, gehen nicht zu Lasten des Übersetzers.


3.6 Der Kunde ist gehalten, die vom Übersetzer angefertigten Texte auf offensichtliche Übertragungsfehler (insbesondere bei Zahlen, Daten und Namen) zu überprüfen, bevor er sie im Geschäftsverkehr verwendet oder veröffentlicht.


3.7 Der Kunde trägt die Verantwortung für erforderliche urheberrechtliche Genehmigungen. Sofern aufgrund von Urheberrechtsverletzungen Ansprüche Dritter gegen den Übersetzer entstehen, ist der Kunde verpflichtet, den Übersetzer gegenüber diesen freizustellen.


4. Mängelbeseitigung


4.1 Der Übersetzer behält sich das Recht auf Mängelbeseitigung vor. Der Auftraggeber hat Anspruch auf Beseitigung von möglichen in der Übersetzung enthaltenen Mängeln. Der Anspruch auf Mängelbeseitigung muss vom Auftraggeber innerhalb einer angemessenen Frist unter genauer Angabe des Mangels geltend gemacht werden.


5. Haftung


5.1 Der Übersetzer haftet bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz.


5.2 Der Übersetzer übernimmt keine Haftung für Übersetzungsfehler, die aus fehlerhaften, unrichtigen, unvollständigen oder nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellten Informationen, Unterlagen oder Terminologiequellen oder aus schlecht lesbaren, fehlerhaften oder unvollständigen Textvorlagen resultieren.


5.3 Der Übersetzer haftet nicht für den Verlust von Dokumenten aufgrund von Feuer, Wasser oder Naturgewalten sowie durch Einbruch oder Diebstahl.


5.4 Der Versand von Texten und Daten durch elektronische Übertragung erfolgt durch den Übersetzer auf Risiko des Kunden. Der Übersetzer haftet nicht für schuldhafte, unvollständige oder durch die elektronische Übertragung verlorengegangene Texte und Daten.


6. Berufsgeheimnis


Der Übersetzer verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden. Die Zusammenarbeit mit ebenfalls dem Berufsgeheimnis unterliegenden Kollegen stellt keine Verletzung der Geheimhaltungspflicht dar.


7. Vergütung


7.1 Die Berechnung erfolgt in der Regel pro Zeichen, Wort, Zeile oder Seite, ggf. auch nach Aufwand und ist innerhalb von 14 Tagen nach Abgabe der Übersetzung ohne Abzug fällig.


7.2 Der Übersetzer hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich angefallenen und mit dem Auftraggeber abgestimmten Aufwendungen. Der Übersetzer kann bei umfangreichen Übersetzungen den Vorschuss verlangen, der für die Durchführung der Übersetzung objektiv notwendig ist. In begründeten Fällen kann er die Übergabe seiner Arbeit von der vorherigen Zahlung seines vollen Honorars abhängig machen.


7.3 Ist die Höhe des Honorars nicht vereinbart, so ist eine nach Art und Schwierigkeit angemessene und übliche Vergütung geschuldet. Hierbei gelten mindestens die im Gesetz über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen aufgeführten Sätze als angemessen und üblich.


8. Kündigung des Vertrages


8.1 Die Kündigung des Vertrages durch den Kunden bis zur Fertigstellung der Übersetzungsarbeiten muss schriftlich gegenüber dem Übersetzer erfolgen. Der Übersetzer hat in diesem Fall Anspruch auf Schadensersatz für entgangenen Gewinn in Höhe des Auftragswertes.


9. Eigentumsrecht und Urheberrecht


9.1 Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Übersetzers. Bis dahin hat der Auftraggeber kein Nutzungsrecht.


9.2 Der Übersetzer behält sich sein Urheberrecht vor.


10. Anwendbares Recht


10.1 Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht.


10.2 Die Wirksamkeit dieser Auftragsbedingungen wird durch die Nichtigkeit und Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt.